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17 Partnerschaften Für die Ziele

Die SDGs können nur mit starken globalen Partnerschaften und Kooperationen verwirklicht werden.

Eine erfolgreiche Entwicklungsagenda erfordert integrative Partnerschaften - auf globaler, regionaler, nationaler und lokaler Ebene -, die auf Grundsätzen und Werten sowie auf einer gemeinsamen Vision und gemeinsamen Zielen beruhen, bei denen die Menschen und der Planet im Mittelpunkt stehen.

Viele Länder benötigen öffentliche Entwicklungshilfe, um Wachstum und Handel zu fördern.

Doch die Hilfe ist rückläufig und die Geberländer haben ihre Zusage, die Entwicklungsfinanzierung zu erhöhen, nicht eingehalten.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird die Weltwirtschaft im Jahr 2020 voraussichtlich um 3 Prozent schrumpfen und die schwerste Rezession seit der Großen Depression erleben.

Eine starke internationale Zusammenarbeit ist jetzt mehr denn je erforderlich, um sicherzustellen, dass die Länder die Mittel haben, sich von der Pandemie zu erholen, sich besser zu erholen und die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen.

Aktivste Vorschläge

Aktuell gibt es keine Vorschläge

Aktivste Debatten

Aktuell gibt es keine Diskussionen

Laufende Verfahren

Aktuell gibt es keine laufende Prozesse
17.1
Stärkung der inländischen Ressourcenmobilisierung, auch durch internationale Unterstützung für Entwicklungsländer, um die inländischen Kapazitäten für die Erhebung von Steuern und anderen Einnahmen zu verbessern.
17.2
Die Industrieländer sollten ihre Verpflichtungen im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe in vollem Umfang erfüllen, einschließlich der Verpflichtung vieler Industrieländer, das Ziel von 0,7 Prozent des BNE für die Entwicklungsländer und 0,15 bis 0,20 Prozent des BNE für die am wenigsten entwickelten Länder zu erreichen. Die Geber von öffentlicher Entwicklungshilfe sollten in Erwägung ziehen, mindestens 0,20 Prozent des BNE für die am wenigsten entwickelten Länder bereitzustellen.
17.3
Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel für Entwicklungsländer aus verschiedenen Quellen.
17.4
Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Erreichung einer langfristigen Schuldentragfähigkeit durch koordinierte Maßnahmen zur Förderung der Schuldenfinanzierung, des Schuldenerlasses und der Schuldenumstrukturierung, soweit dies angemessen ist, und Behandlung der Auslandsschulden hochverschuldeter armer Länder, um die Schuldenlast zu verringern.
17.5
Verabschiedung und Umsetzung von Investitionsförderregelungen für die am wenigsten entwickelten Länder.
17.6
Ausbau der regionalen und internationalen Nord-Süd-, Süd-Süd- und Dreiecks-Zusammenarbeit und des Zugangs zu Wissenschaft, Technologie und Innovation sowie Verbesserung des Wissensaustauschs zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen, unter anderem durch eine bessere Koordinierung zwischen den bestehenden Mechanismen, insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen, und durch einen globalen Mechanismus zur Technologieförderung.
17.7
Förderung der Entwicklung, des Transfers, der Verbreitung und des Einsatzes umweltverträglicher Technologien in den Entwicklungsländern zu günstigen Bedingungen, auch zu Vorzugsbedingungen, wie sie im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden.
17.8
Die Technologiebank und den Mechanismus zum Aufbau von Kapazitäten in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation für die am wenigsten entwickelten Länder bis 2017 vollständig einsatzbereit zu machen und die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologie, zu verbessern
17.9
Verstärkte internationale Unterstützung für die Umsetzung eines wirksamen und gezielten Kapazitätsaufbaus in den Entwicklungsländern, um die nationalen Pläne zur Umsetzung aller nachhaltigen Entwicklungsziele zu unterstützen, auch durch Nord-Süd-, Süd-Süd- und Dreieckskooperation.
17.10
Förderung eines universellen, regelbasierten, offenen, diskriminierungsfreien und gerechten multilateralen Handelssystems im Rahmen der Welthandelsorganisation, unter anderem durch den Abschluss der Verhandlungen im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha.
17.11
Deutliche Steigerung der Ausfuhren der Entwicklungsländer, insbesondere mit dem Ziel, den Anteil der am wenigsten entwickelten Länder an den weltweiten Ausfuhren bis 2020 zu verdoppeln.
17.12
Rechtzeitige Umsetzung des zoll- und kontingentfreien Marktzugangs auf Dauer für alle am wenigsten entwickelten Länder im Einklang mit den Beschlüssen der Welthandelsorganisation, u.a. indem sichergestellt wird, dass die für Einfuhren aus den am wenigsten entwickelten Ländern geltenden präferenziellen Ursprungsregeln transparent und einfach sind und zur Erleichterung des Marktzugangs beitragen.
17.13
Stärkung der globalen makroökonomischen Stabilität, auch durch politische Koordinierung und Kohärenz.
17.14
Verbesserung der politischen Kohärenz für eine nachhaltige Entwicklung.
17.15
Respektierung des politischen Handlungsspielraums und der Führungsrolle der einzelnen Länder bei der Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung der Armut und zur nachhaltigen Entwicklung.
17.16
Ausbau der globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung, ergänzt durch Multi-Stakeholder-Partnerschaften, die Wissen, Know-how, Technologie und finanzielle Ressourcen mobilisieren und gemeinsam nutzen, um die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in allen Ländern, insbesondere in den Entwicklungsländern, zu unterstützen.
17.17
Ermutigung und Förderung wirksamer öffentlicher, öffentlich-privater und zivilgesellschaftlicher Partnerschaften, aufbauend auf den Erfahrungen und Finanzierungsstrategien von Partnerschaften.
17.18
Bis 2020 verstärkte Unterstützung des Kapazitätsaufbaus in den Entwicklungsländern, einschließlich der am wenigsten entwickelten Länder und der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern, um die Verfügbarkeit hochwertiger, aktueller und zuverlässiger Daten, die nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Migrationsstatus, Behinderung, geografischer Lage und anderen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen aufgeschlüsselt sind, erheblich zu verbessern.
17.19
Bis 2030 auf bestehenden Initiativen aufbauen, um Messungen des Fortschritts bei der nachhaltigen Entwicklung zu entwickeln, die das Bruttoinlandsprodukt ergänzen, und den Aufbau statistischer Kapazitäten in den Entwicklungsländern unterstützen.
Für dieses Ziel gibt es keine lokalen Vorgaben