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14 Leben unter Wasser

Der Ozean treibt globale Systeme an, die die Erde für die Menschheit bewohnbar machen. Unser Regenwasser, unser Trinkwasser, das Wetter, das Klima, die Küsten, ein Großteil unserer Lebensmittel und sogar der Sauerstoff in der Luft, die wir atmen, werden letztlich alle vom Meer bereitgestellt und reguliert. 

Eine sorgfältige Bewirtschaftung dieser wichtigen globalen Ressource ist ein Schlüsselelement für eine nachhaltige Zukunft. Gegenwärtig werden die Küstengewässer jedoch durch die Verschmutzung immer schlechter, und die Versauerung der Meere wirkt sich negativ auf das Funktionieren der Ökosysteme und die biologische Vielfalt aus. Dies wirkt sich auch negativ auf die kleine Fischerei aus.  

Die Rettung unserer Meere muss eine Priorität bleiben. Die biologische Vielfalt der Meere ist entscheidend für die Gesundheit der Menschen und unseres Planeten. Meeresschutzgebiete müssen wirksam verwaltet und mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden, und es müssen Vorschriften erlassen werden, um Überfischung, Meeresverschmutzung und Ozeanversauerung einzudämmen.

Aktivste Vorschläge

Aktuell gibt es keine Vorschläge

Aktivste Debatten

Aktuell gibt es keine Diskussionen

Laufende Verfahren

Aktuell gibt es keine laufende Prozesse
14.1
Bis 2025 Verhinderung und deutliche Verringerung der Meeresverschmutzung aller Art, insbesondere durch Aktivitäten vom Land aus, einschließlich Meeresmüll und Nährstoffverschmutzung.
14.2
Bis 2020 nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der Meeres- und Küstenökosysteme, um erhebliche negative Auswirkungen zu vermeiden, u. a. durch Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit, und Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung, um gesunde und produktive Ozeane zu erreichen.
14.3
Minimierung und Bewältigung der Auswirkungen der Ozeanversauerung, unter anderem durch verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen.
14.4
Bis 2020 wirksame Regulierung des Fischfangs und Beendigung der Überfischung, der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei und der destruktiven Fischereipraktiken sowie Umsetzung von wissenschaftlich fundierten Bewirtschaftungsplänen, um die Fischbestände so schnell wie möglich wieder auf ein Niveau zu bringen, das zumindest den höchstmöglichen Dauerertrag gemäß ihren biologischen Merkmalen ermöglicht.
14.5
Bis 2020 sollen mindestens 10 % der Küsten- und Meeresgebiete im Einklang mit nationalem und internationalem Recht und auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen erhalten werden.
14.6
Bis 2020 Verbot bestimmter Formen von Fischereisubventionen, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen, Abschaffung von Subventionen, die zur illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei beitragen, und Verzicht auf die Einführung neuer Subventionen dieser Art, in Anerkennung der Tatsache, dass eine angemessene und wirksame besondere und differenzierte Behandlung der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder integraler Bestandteil der Verhandlungen der Welthandelsorganisation über Fischereisubventionen sein sollte.
14.7
Bis 2030 Steigerung des wirtschaftlichen Nutzens der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen für die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern und die am wenigsten entwickelten Länder, unter anderem durch eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischerei, der Aquakultur und des Tourismus.
14.A
Ausbau der wissenschaftlichen Kenntnisse, Entwicklung von Forschungskapazitäten und Transfer von Meerestechnologie unter Berücksichtigung der Kriterien und Leitlinien der Zwischenstaatlichen Ozeanographischen Kommission für den Transfer von Meerestechnologie, um die Gesundheit der Meere zu verbessern und den Beitrag der biologischen Vielfalt der Meere zur Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der kleinen Inselstaaten und der am wenigsten entwickelten Länder, zu erhöhen.
14.B
Ermöglichung des Zugangs kleiner handwerklicher Fischer zu den Meeresressourcen und Märkten.
14.C
Verbesserung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen durch die Umsetzung des internationalen Rechts, wie es im UNCLOS zum Ausdruck kommt, das den rechtlichen Rahmen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen bildet, wie in Absatz 158 von The Future We Want in Erinnerung gerufen wird.
Für dieses Ziel gibt es keine lokalen Vorgaben